Non-Hodgkin-Lymphome Hilfe e.V.
Selbsthilfeorganisation NRW
Erklärung zur Barrierefreiheit
Im Rahmen unserer Barrierefreiheitserklärung möchten wir Ihnen einen Überblick über den Stand der Vereinbarkeit der unten beschriebenen Dienstleistung(en) mit den Anforderungen der Barrierefreiheit nach gesetzlichen Vorschriften (insbesondere mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – BFSG) geben.
Angaben zum Dienstleistungserbringer
Non-Hodgkin-Lymphome-Hilfe e.V.
Selbsthilfe-Organisation Nordrhein-Westfalen
Talstraße 32
51702 Bergneustadt
Nordrhein-Westfalen
Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung
Verein zur Unterstützung on Erkrankten und Angehörigen bei Non-Hodgkin-Lymphomen
Erläuterungen zur Durchführung der Dienstleistung
Wir beraten und unterstützen Betroffene und Angehörige bei Lymphomerkankungen
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die oben genannte Dienstleistung ist vollständig mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vereinbar.
Erstellung der Barrierefreiheitserklärung
Datum der Erstellung der Barrierefreiheitserklärung: 17.06.2025
Datum der letzten Überprüfung der o. g. Leistungen hinsichtlich der Anforderungen zur Barrierefreiheit: 18.06.2025
Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit
Die Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit beruht auf unserer Selbsteinschätzung.
Feedbackmöglichkeit und Kontaktangaben
Adresse:
Michael Enders
Talstraße 32
51702 Bergneustadt
E-Mail: regionalllh@t-online.de
Telefon: 02261 9877114
Link zur Website: https://nhl-hilfe.eu/